Versicherung

Our insurance is covered by Kravag transport insurance. For more informations please contact us
READ MORE

andere Waren

Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), jeweils neueste Fassung. Diese beschränken in Ziffer 23 ADSp die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB für Schäden in speditionellem Gewahrsam auf 5 Euro/kg; bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung auf 2 SZR/kg sowie darüber hinaus je Schadensfall bzw. -ereignis auf 1 Mio. Euro bzw. 2 Mio. Euro oder 2 SZR/kg, je nach dem, welcher Betrag höher ist.

Tipps

Möbel und technische Einrichtungsgegenstände verlieren rapide an Wert. Viele Umziehende überschätzen den Zeitwert Ihrer Wohnungseinrichtung. Um bei einem Verlust des Hausrates nicht hohen materiellen Schaden zu erleiden, empfiehlt sich daher der Abschluss einer Umzugs-Transportversicherung zum Wiederbeschaffungswert ( auch “Neuwertversicherung” genannt). Die Kosten dafür sind vergleichsweise gering.

Sofern Sie eine Hausratversicherung abgeschlossen haben, sollten Sie vor dem Umzug sorgsam die Versicherungsbedingungen lesen. In aller Regel ist bei Umzügen der Hausrat zwar für einen gewissen Zeitraum am alten und am neuen Wohnort versichert, nicht jedoch während des Umzuges selbst. Bei einem Schaden hilft in diesen Fällen die Transportversicherung des Möbelspediteurs.

Sofern Sie nicht mit einem Fachspediteur umziehen, sollten Sie sich das Unternehmen genau ansehen. “Umzugsunternehmer”, die nur mit kleinen Transportern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen ( die sogenannte „Sprinter-Klasse“) unterwegs sind, unterliegen nicht den Regelungen des Güterkraftverkehrsgesetzes. Diese Unternehmen sind daher auch nicht zu einer Versicherung verpflichtet. Die Haftungsregeln des Gesetzes laufen hier ins Leere. Mit etwas Pech bleiben Sie bei einem Schaden auf dem Verlust sitzen.

Wenn Sie in Eigenregie und mit der Hilfe von Verwandten und Freunden umziehen, haben Sie keinen Versicherungsschutz. In einem Schadensfall müssen Sie sich entweder bei den Helfern schadlos halten, da auch die private Haftpflicht der Helfenden hier nicht einspringt ( wer will aber die Helfer auch noch finanziell zur Rechenschaft ziehen, man ist ja eigentlich dankbar und möchte die Freundschaft oder das gute Verhältnis nicht belasten) oder den Schaden selbst tragen müssen, da auch die eigene Hausratversicherung im Normalfall diese Fälle ausschließt. Sollte also der teure neue Fernseher beim Tragen herunter fallen und in Scherben enden, werden Sie wohl aus dem eigenen Geldbeutel ein neues Gerät kaufen müssen.